Impressum

Impressum, Haftungsausschluss & AGB

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Zeichen und Zeit GmbH

Königstraße 72
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 24 25 300
Fax: 0911 211 49 214
E-Mail: info@zeichenundzeit.de

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Stefan Mühlmann, Christine Rasp
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRB 26387
Ust-Id Nr.: DE270849382

Inhaltlich Verantwortliche:
Stefan Mühlmann, Christine Rasp
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemein
1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Zeichen und Zeit GmbH, nachstehend in der “wir-Form” beschrieben, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Werbung. (2) Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. (3) Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer mitzuteilen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.

2. Vertragsinhalt
Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von uns entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. Welche Agentur Vertragspartner des Kunden ist, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Kostenvoranschlag oder – sofern vorhanden –  dem jeweiligen Auftrag zugrunde liegenden Schriftverkehr.

B) Unser Verhältnis zum Kunden
1. Präsentation

(1) Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. bei uns. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. (2) Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es uns unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden. (3) Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von uns oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

2. Preise
(1) Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden. (2) Die Preise von uns enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Herstellungs-ort. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

3. Zahlung
(1) Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. (2) Je nach Vertragsabschluss besteht Anspruch auf angemessene Vorauszahlung. (3) Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. (4) Einem Vollkaufmann stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt davon unberührt. (5) Bei nicht Zahlung sind wir berechtigt, Leistungen zurückzubehalten sowie die Weiterbearbeitung einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. (6) Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 
(1) Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand zum Stundensatz des zu Grunde liegenden Angebotes in Rechnung gestellt. Enthält dieses unterschiedliche Stundensätze gilt der Mittelwert. (2) Soweit Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für uns in Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten. Auslagen für techn. Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Kunden zu erstatten.

5. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
(1) Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungs-gesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von uns erfüllt, hat der Kunde uns die verauslagten Zahlungen zu ersetzen. (2) Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.

6. Freigabe 
(1) Reklamationen, z.B. hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung, sind nach Freigabe ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten den Vergütungs-anspruch für bereits begonnene Arbeiten. (2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. (3) Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller von uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 
(1) Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. (2) Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Kunde uns 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und dabei auch den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einzusetzen.

8. Rechnungen, Aufrechnungen
(1) Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die wir durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einsparen. (2) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Haftung
(1) Wir haften – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. (2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. (3) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmern sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleis-tungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme von uns zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. (4) Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. (5) Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von uns. 

10. Inhalte von Präsentationen
(1) Die Inhalte von Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. (2) Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners. (3) Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Kunden gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. 
(4) Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Kunde den Verstoß selbst zu vertreten hat. (5) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungs-fähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haften wir nicht.

11. Lieferung
(1) Hat sich der Kunde zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von uns erfolgt. (3) Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. (4) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich fix vereinbart wurden. Geraten wir in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. (5) Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. (6) Sind nach dem Inhalt des Auftrags Drittauftragnehmer involviert so haften wir nur für Auswahlverschulden.

12. Beanstandungen, Gewährleistungen
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersanden Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayout-erklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. (2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. (3) Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Kunden oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. (4) Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung verlangen). Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. (5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. (6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden von uns nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht unsererseits.

C) Unser Verhältnis zum Lieferanten
(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns Korrekturmuster vorzulegen. (2) Der Lieferant verpflichtet sich, keinen direkten Kontakt zu dem Kunden aufzunehmen.

D) Urheberrechte & Rechte Dritter
(1) Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. (2) Sämtliche von uns angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen sowie Programmierung und webbasierte Seiten/Softwarelösungen etc. gelten als urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. Gesetzes. (3) Sämtliche Leistungen und Werke von uns dürfen deshalb nicht ohne unsere Zustimmung genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. (4) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen soweit nicht einschlägig ergänzt. (5) Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. (6) Ohne weitere Absprache ist der Kunde nur berechtigt, die Entwürfe oder sonstigen Leistungen/Werke von uns in dem Umfang zu nutzen, der in dem jeweiligen Kostenvoranschlag und/oder Rechnung vorgesehen war. War Gegenstand des Auftrages nur der Entwurf eines Werbemittels, nicht jedoch seine Schaltung, erwirbt der Kunde nicht das Recht, den jeweiligen Entwurf für Werbezwecke zu nutzen. (7) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen unserer Einwilligung. (8) Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. (9) Bei Veröffentlichungen werden wir in üblicher Form als Urheber genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadenersatz. Ohne Nachweis können wir 100% der vereinbarten Vergütung verlangen. (10) Wir dürfen unsere entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. (11) Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und uns.

E) Schlussbestimmungen
(1) Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allg. Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Schriftform im Sinne dieser Bestimmungen ist auch die Textform. (2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Nürnberg. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar. (3) Gerichtsstand ist Nürnberg.